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Öffentliches Verfahrensverzeichnis

 

Öffentliches VERFAHRENSVERZEICHNIS


Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt in §4 vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz die folgenden Angaben entsprechend §4e BDSG jedermann in geeigneter Weise verfügbar zu machen hat:

  1. Name der verantwortlichen Stelle
    Pierre Laforest GmbH

  2. Geschäftsführung
    Ralf Klefisch
    Carlos Czerwinski

  3. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung
    Hannes Gmeiner

  4. Anschrift der verantwortlichen Stelle
    Biebricher Allee 91
    65187 Wiesbaden

  5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
    Gegenstand des Unternehmens ist im Wesentlichen die Herstellung und die Direktvermarktung von Wein und Weinerzeugnissen. Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zu diesem Zwecke.

  6. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien.
    Kundendaten (bes. Adressdaten, Vertragsdaten, Werbedaten);
    Interessentendaten (bes. Adressdaten, Werbedaten);
    Mitarbeiter-/Bewerberdaten (bes. Personaldaten zur Personalverwaltung und -steuerung);
    Adressdaten zur werblichen Nutzung;
    Adressdaten von Werbeverweigerern;
    Daten von Lieferanten;
    soweit sie für die Erfüllung der unter Punkt 5 genannten Zwecke erforderlich sind.

  7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
    Öffentliche und externe Stellen aufgrund einer Rechtsvorschrift sowie interne und externe Stellen zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte zur werblichen Nutzung kann erfolgen. Ein Widerspruch gegen Letzteres ist jederzeit möglich.

  8. Regelfristen für die Löschung der Daten
    Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht betroffen sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen.

  9. Datenübermittlung an Drittstaaten
    Eine Datenübermittlung in Drittstaaten erfolgt nur unter Einhaltung eines angemessenen Datenschutzniveaus. Die Übermittlung ist durch entsprechende Datenschutzverträge nach dem Muster der sog. "EU-Standardvertragsklausel" abgesichert.






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